Für Ihre Veranstaltung steht eine zeitentsprechende Ton- und Lichtanlage bereit.
Die Tonanlage besteht aus einem aktiven Lautsprechersystem mit zwei Satelliten (Hoch- und Mitten) und einem Subwoofer (Bass), die Beschallung ist ausreichend für eine Veranstaltung mit bis zu ca.100 Gästen. (Für größere Events kann das beschriebene Soundsystem für einen Aufpreis in Höhe von 70,00 € doppelt geliefert werden). Bei der riesigen Titelauswahl aus fast allen Musikrichtungen werden Ihre Gäste voll zufrieden gestellt.
Die Lichtanlage besteht ausschließlich aus modernster LED - Technik.
Im Bestand der "STINGER-GOBO" 3 in 1 Effekt. Dieses Gerät füllt den Raum mit Gobos, die Tanzfläche mit Farben und begeistert das Publikum mit roten und grünen "Galaxian"-Style Laserstrahlen! Der "STINGER-GOBO" mit 6 eingebauten Shows sorgt für abwechslungsreichen Spaß mit nur einem Lichtgerät.
Grundsätzlich gehört zu jeder Buchung eine programmierte, soundunterstützte Lichtanlage bestehend aus 4 x RGB-LED-Strahlern, 2 x LED-Mini-Spider und dem STINGER-GOBO-Lichteffekt (so oder änlich wie auf dem Foto oben abgebildet). Die Prorammierung der Lichtanlage erfolgte mit dem DMX-Controler COLOR-CHIEF, somit ist eine farbliche Abstimmung für alle LED-Lichteffekte vorhanden.
In bestimmten Räumen kann auch ein Sternenhimmel mit einem Lasereffekt erzeugt werden. (Dieses entscheide ich vor Ort, denn nicht alle Örtlichkeiten sind hierfür geeignet).
Das Video ist hergestellt von Claus Jokubeit die Hintergrundmusik hat eine Standart License PDEK3-SBLH1-2X6AM GEMA-frei.
Für 6-Stunden beste Unterhaltung in Form von Musik berechne ich 420,00 €
Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung lt. § 19 des UStG.
Für jede weitere Stunde 55,00 €
Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung lt. § 19 des UStG.
Die Anfahrt wird individuell berechnet. Berechnungsgrundlage, zur Zeit*0,50 EURO Cent je Kilometer.
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GEMA Vergütung
Seit dem 01.04.2013 haben sich die Tarife der GEMA geändert. Die Vergütung für die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken einer Einzelveranstaltung trägt der Veranstalter (Kunde). Hierzu müssen Sie sich als Veranstalter mit dem Betreiber des Veranstaltungsortes in Verbindung setzen.
Ich als Ihr Discjockey bin bei der GEMA registriert und übernehme die Lizenzvergütung (VR-Ö) für die Vervielfältigung von Musikwerken, zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe, bei Dritten auf einer Einzelveranstaltung.
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